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Pflicht für die Aufenthaltserlaubnis

Krankenversicherung für Ausländer

Die Krankenversicherung für Ausländer ist die Krankenversicherung, die ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern möchten, gemäß Gesetz Nr. 6458 abschließen müssen.

Überblick

Die Krankenversicherung für Ausländer ist sowohl eine gesetzliche Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis als auch eine echte Krankenabsicherung. Sie übernimmt Ihre stationären und ambulanten Behandlungskosten in Vertragspartnerkliniken während Ihres Aufenthalts in der Türkei. Für viele in Antalya lebende Ausländer ist diese Police der erste Schritt.

Für wen geeignet

Pflicht für ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis oder eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen und nicht SGK-versichert sind.

Krankenversicherung für Ausländer

Leistungsumfang

Krankenversicherung für Ausländer

Stationäre Behandlung

Operations-, Intensivpflege- und Krankenhausaufnahmekosten in Vertragspartnerkliniken sind abgedeckt.

Ambulante Behandlung

Facharztbesuche, Laboruntersuchungen und bildgebende Diagnostik werden erstattet.

Eignung für Aufenthaltserlaubnis

Die Police erfüllt die Anforderungen der Einwanderungsbehörde (Göç İdaresi) für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.

Breites Einrichtungsnetzwerk

Gilt sowohl in privaten Vertragspartnerkliniken als auch in staatlichen Stadtkrankenhäusern.

Aktuelle Information

Seit dem 1. April 2025 gilt die Krankenversicherung für Ausländer auch in staatlichen Stadtkrankenhäusern.

Warum es wichtig ist

Krankenversicherung für Ausländer

01

Gesetzliche Voraussetzung

Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird ohne gültige Krankenversicherung nicht angenommen.

02

Echter Schutz

Sie sind während Ihres gesamten Aufenthalts in der Türkei gegen hohe Gesundheitskosten abgesichert.

03

Schnelle Abwicklung

Unsere Agentur stellt die Police kurzfristig und passend zu Ihrem Antragskalender aus.

Krankenversicherung für AusländerKrankenversicherung für Ausländer

Häufig gestellte Fragen

Krankenversicherung für Ausländer

Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und nicht SGK-versichert sind, müssen diese Versicherung abschließen.

Bestimmte Gruppen, wie sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer und Antragsteller ab 65 Jahren, können von der Versicherungspflicht befreit sein.

Sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen, kann die Police noch am selben Tag ausgestellt werden; unsere Agentur verwaltet den gesamten Prozess für Sie.

Gemeinsam das passende Angebot für Sie finden

Wenden Sie sich an unsere Agentur, um ausführliche Informationen und ein individuelles Angebot zu dieser Versicherungsart zu erhalten.