
Pflicht für die Aufenthaltserlaubnis
Krankenversicherung für Ausländer
Die Krankenversicherung für Ausländer ist die Krankenversicherung, die ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern möchten, gemäß Gesetz Nr. 6458 abschließen müssen.
Überblick
Die Krankenversicherung für Ausländer ist sowohl eine gesetzliche Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis als auch eine echte Krankenabsicherung. Sie übernimmt Ihre stationären und ambulanten Behandlungskosten in Vertragspartnerkliniken während Ihres Aufenthalts in der Türkei. Für viele in Antalya lebende Ausländer ist diese Police der erste Schritt.
Für wen geeignet
Pflicht für ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis oder eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen und nicht SGK-versichert sind.

Leistungsumfang
Krankenversicherung für Ausländer
Stationäre Behandlung
Operations-, Intensivpflege- und Krankenhausaufnahmekosten in Vertragspartnerkliniken sind abgedeckt.
Ambulante Behandlung
Facharztbesuche, Laboruntersuchungen und bildgebende Diagnostik werden erstattet.
Eignung für Aufenthaltserlaubnis
Die Police erfüllt die Anforderungen der Einwanderungsbehörde (Göç İdaresi) für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.
Breites Einrichtungsnetzwerk
Gilt sowohl in privaten Vertragspartnerkliniken als auch in staatlichen Stadtkrankenhäusern.
Aktuelle Information
Seit dem 1. April 2025 gilt die Krankenversicherung für Ausländer auch in staatlichen Stadtkrankenhäusern.
Warum es wichtig ist
Krankenversicherung für Ausländer
Gesetzliche Voraussetzung
Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird ohne gültige Krankenversicherung nicht angenommen.
Echter Schutz
Sie sind während Ihres gesamten Aufenthalts in der Türkei gegen hohe Gesundheitskosten abgesichert.
Schnelle Abwicklung
Unsere Agentur stellt die Police kurzfristig und passend zu Ihrem Antragskalender aus.


Häufig gestellte Fragen
Krankenversicherung für Ausländer
Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und nicht SGK-versichert sind, müssen diese Versicherung abschließen.
Bestimmte Gruppen, wie sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer und Antragsteller ab 65 Jahren, können von der Versicherungspflicht befreit sein.
Sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen, kann die Police noch am selben Tag ausgestellt werden; unsere Agentur verwaltet den gesamten Prozess für Sie.
Gemeinsam das passende Angebot für Sie finden
Wenden Sie sich an unsere Agentur, um ausführliche Informationen und ein individuelles Angebot zu dieser Versicherungsart zu erhalten.
Weitere Versicherungsarten
Unsere Versicherungsangebote
03Private Krankenversicherung
Bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz in Vertragspartnerkliniken des Privatgesundheitswesens.
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04Ergänzende Krankenversicherung
Deckt Zuzahlungen in SGK-Vertragspartnerkliniken zu günstigen Prämien ab.
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05Auslandskrankenversicherung
Sichert Notfallbehandlungs- und Krankentransportkosten bei Auslandsreisen ab.
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