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Pflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Karayolları Motorlu Araçlar Zorunlu Mali Sorumluluk Sigortası) deckt Sach- und Personenschäden ab, die Sie Dritten mit Ihrem Fahrzeug zufügen.

Überblick

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt im Falle Ihrer Schuld an einem Unfall die Schäden an Fahrzeug, Eigentum und Gesundheit der Gegenpartei bis zu den Policelimiten. Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918 (Karayolları Trafik Kanunu) ist diese Police für jedes Kraftfahrzeug zur Teilnahme am Straßenverkehr gesetzlich erforderlich.

Für wen geeignet

Pflichtversicherung für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die im Straßenverkehr geführt werden, einschließlich Pkw, Motorräder, Lkw, Busse und Traktoren.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Leistungsumfang

Kfz-Haftpflichtversicherung

Sachschäden

Schäden am Fahrzeug und sonstigen Eigentum der Gegenpartei werden bis zu den Policelimiten erstattet.

Behandlungskosten

Krankenhaus- und Behandlungskosten Dritter, die bei einem Unfall verletzt wurden, sind abgedeckt.

Invaliditätsentschädigung

Bei dauerhafter Behinderung wird der geschädigten Person eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Todesfallleistung

Im Todesfall erhalten unterhaltsberechtigte Angehörige eine Entschädigung.

Aktuelle Information

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden die Deckungslimiten aktualisiert und Prämienermäßigungen für Fahrzeughalter mit Behinderung eingeführt.

Warum es wichtig ist

Kfz-Haftpflichtversicherung

01

Gesetzliche Pflicht

Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Andernfalls drohen Bußgeld und Fahrzeugstilllegung.

02

Schutz Ihres Budgets

Die hohen Kosten eines selbstverschuldeten Unfalls müssen Sie nicht aus eigener Tasche tragen.

03

Schutz für Dritte

Der Schaden der betroffenen Partei wird über die Policeleistungen zügig ausgeglichen.

Kfz-HaftpflichtversicherungKfz-Haftpflichtversicherung

Häufig gestellte Fragen

Kfz-Haftpflichtversicherung

Nein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden der Gegenpartei ab. Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.

Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten ein Bußgeld, und das Fahrzeug kann aus dem Verkehr gezogen werden.

Die maßgeblichen Faktoren sind Fahrzeugtyp, Verwendungszweck, Schadensfreiheitsklasse und Fahrerangaben.

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