
Pflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Karayolları Motorlu Araçlar Zorunlu Mali Sorumluluk Sigortası) deckt Sach- und Personenschäden ab, die Sie Dritten mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
Überblick
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt im Falle Ihrer Schuld an einem Unfall die Schäden an Fahrzeug, Eigentum und Gesundheit der Gegenpartei bis zu den Policelimiten. Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918 (Karayolları Trafik Kanunu) ist diese Police für jedes Kraftfahrzeug zur Teilnahme am Straßenverkehr gesetzlich erforderlich.
Für wen geeignet
Pflichtversicherung für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die im Straßenverkehr geführt werden, einschließlich Pkw, Motorräder, Lkw, Busse und Traktoren.

Leistungsumfang
Kfz-Haftpflichtversicherung
Sachschäden
Schäden am Fahrzeug und sonstigen Eigentum der Gegenpartei werden bis zu den Policelimiten erstattet.
Behandlungskosten
Krankenhaus- und Behandlungskosten Dritter, die bei einem Unfall verletzt wurden, sind abgedeckt.
Invaliditätsentschädigung
Bei dauerhafter Behinderung wird der geschädigten Person eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Todesfallleistung
Im Todesfall erhalten unterhaltsberechtigte Angehörige eine Entschädigung.
Aktuelle Information
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden die Deckungslimiten aktualisiert und Prämienermäßigungen für Fahrzeughalter mit Behinderung eingeführt.
Warum es wichtig ist
Kfz-Haftpflichtversicherung
Gesetzliche Pflicht
Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Andernfalls drohen Bußgeld und Fahrzeugstilllegung.
Schutz Ihres Budgets
Die hohen Kosten eines selbstverschuldeten Unfalls müssen Sie nicht aus eigener Tasche tragen.
Schutz für Dritte
Der Schaden der betroffenen Partei wird über die Policeleistungen zügig ausgeglichen.


Häufig gestellte Fragen
Kfz-Haftpflichtversicherung
Nein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden der Gegenpartei ab. Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.
Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten ein Bußgeld, und das Fahrzeug kann aus dem Verkehr gezogen werden.
Die maßgeblichen Faktoren sind Fahrzeugtyp, Verwendungszweck, Schadensfreiheitsklasse und Fahrerangaben.
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