
Pflichtversicherung
DASK Pflichterdbebenversicherung
Die Pflichterdbebenversicherung sichert im Grundbuch eingetragene Wohngebäude gegen Erdbeben sowie erdbebenbedingten Brand, Explosion, Tsunami und Erdrutsch ab.
Überblick
DASK ist die Abkürzung für Doğal Afet Sigortaları Kurumu (Behörde für Naturkatastrophenversicherungen); das Versicherungsprodukt trägt die Bezeichnung Pflichterdbebenversicherung. Im Rahmen des Katastrophenversicherungsgesetzes Nr. 6305 ist sie für im Grundbuch eingetragene Wohngebäude Pflicht und wird unter staatlicher Garantie durchgeführt.
Für wen geeignet
Pflicht für jeden, der Eigentümer eines im Grundbuch eingetragenen Wohngebäudes ist oder für den Schutz eines Wohngebäudes verantwortlich ist.

Leistungsumfang
DASK Pflichterdbebenversicherung
Erdbebenrschäden
Schäden an Tragwerk und Bauteilen des Gebäudes durch Erdbeben werden erstattet.
Erdbebenfolgerisiken
Durch das Erdbeben verursachte Schäden durch Brand, Explosion und Tsunami sind versichert.
Erdrutsch
Schäden am Gebäude durch erdbebenbedingten Erdrutsch sind eingeschlossen.
Bauteile
Fundamente, tragende Wände, Dach, Treppen und Aufzug sind abgesichert.
Aktuelle Information
Die maximale Deckungssumme und die Einheitskosten werden jährlich von DASK aktualisiert; für den Entschädigungsanspruch muss die Police vor dem Erdbeben in Kraft sein.
Warum es wichtig ist
DASK Pflichterdbebenversicherung
Gesetzliche Pflicht
Für alle im Grundbuch eingetragenen Wohngebäude Pflicht; wird bei Anschlussverträgen und Grundbuchvorgängen verlangt.
Erdbebenland Türkei
Die Türkei liegt in einer aktiven Erdbebenzone; auch Antalya ist erdbebengefährdet.
Staatliche Garantie
Die Police wird über ein staatlich garantiertes System ausgestellt.


Häufig gestellte Fragen
DASK Pflichterdbebenversicherung
DASK deckt nur Erdbebenrschäden bis zu einem bestimmten Limit ab. Für einen umfassenderen Schutz wird ergänzend eine Wohngebäudeversicherung empfohlen.
Für Wohngebäude ohne DASK kann es Probleme bei Wasser-, Strom- und Gasanschlüssen sowie bei Grundbuchvorgängen geben.
Nein. DASK deckt ausschließlich die Gebäudestruktur ab; für den Hausrat ist eine Wohngebäude- und Hausratversicherung erforderlich.
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