Am 12. Juni 2026 hat die türkische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Altersvorsorge (SEDDK) wichtige Änderungen an den Allgemeinen Bedingungen der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung (Trafik) vorgenommen. Ziel der Regelung ist es, Schäden nach einem Unfall nach dem Grundsatz des tatsächlichen Schadens fair und schnell zu ersetzen und zugleich Personen und Strukturen zu stoppen, die den Prozess für unrechtmäßigen Gewinn missbrauchen. Wir von Suprem Sigorta fassen für Sie verständlich zusammen, was diese Änderungen für Sie als Versicherungsnehmer bedeuten.
Für die Wertminderung ist kein gesonderter Antrag mehr nötig
Die meisterwartete Neuerung betrifft die Wertminderung. Dieser Schritt ist die dritte Stufe des fünfstufigen Aktionsplans der SEDDK zur Verringerung von Streitigkeiten über die Wertminderung. In den ersten Stufen wurden die Berechnungsmethoden der Wertminderung und die Sachverständigengutachten standardisiert und in der Kfz-Haftpflicht die intelligente Sachverständigenzuweisung eingeführt.
Mit den neuen Allgemeinen Bedingungen wird die Entschädigung für die Wertminderung gemeinsam mit dem Sachschaden berechnet und ausgezahlt, ohne dass Sie dafür einen gesonderten Antrag stellen müssen. Für die Wertminderung an Ihrem Fahrzeug ist also kein zusätzliches Gesuch erforderlich; der Ihnen zustehende Betrag erreicht Sie im selben Vorgang wie die Schadenzahlung.
Die vierte Stufe des Plans richtet sich gegen Strukturen, die rechtswidrig in der Schadenvermittlung tätig sind und Streit erzeugen. In der fünften und letzten Stufe entsteht eine zentrale Schadenmeldestelle (OHİM) unter Beteiligung aller Versicherer, sodass Sie Ihren Schaden nach einem Unfall bequem über eine einzige Stelle melden können.
Beim Reparieren hat das Originalteil Vorrang
Im Zuge der Änderungen im Versicherungsgesetz wurden auch die Regeln für die bei der Reparatur beschädigter Fahrzeuge verwendeten Ersatzteile neu festgelegt.
Demnach gilt die Reparatur mit Originalteilen als Grundsatz. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann mit Ihrer schriftlichen Zustimmung und bei Erfüllung der festgelegten Standards mit einem gleichwertigen oder wiederverwendbaren Teil repariert werden. Kurz gesagt: Ohne Ihre Zustimmung darf an Ihrem Fahrzeug kein Nicht-Originalteil verbaut werden.
Klarheit bei den Entschädigungsarten
Im Einklang mit der Rechtsprechung wurde auch geklärt, aus welcher Deckung welche Entschädigung gezahlt wird:
- Entschädigungen für dauerhafte und vorübergehende Erwerbsunfähigkeit aus der Invaliditätsdeckung,
- Entschädigungen für vorübergehende und dauerhafte Pflegekosten aus der Heilkostendeckung.
So wird sichergestellt, dass die Ihnen nach einem Unfall zustehende Entschädigung aus der richtigen Deckungsposition gezahlt wird.
Beim Schadenantrag ist die e-Devlet-Telefonnummer Pflicht
Auch die Unterlagen, die Sie beim Schadenantrag bei der Versicherung einreichen müssen, wurden aktualisiert. Künftig ist die Angabe Ihrer im e-Devlet-System hinterlegten Mobiltelefonnummer verpflichtend.
Der Grund ist einfach: Die Information über die gemeinsam mit dem Sachschaden berechnete Wertminderung kann sofort an Ihre bestätigte Telefonnummer gesendet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sicherzustellen, dass Ihre im e-Devlet hinterlegte Telefonnummer aktuell ist.
Bei Fragen sind wir an Ihrer Seite
Wenn Sie bei der Verlängerung Ihrer Kfz-Haftpflicht oder während eines Schadenfalls wissen möchten, wie sich diese neuen Regeln auf Ihre Police auswirken, helfen wir von Suprem Sigorta Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns, um Angebote für die Trafik-Versicherung zu vergleichen und gemeinsam die für Sie passende Deckung zu bestimmen.