Jeder Ausländer, der in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) beantragt, muss unabhängig von der Beantragungsdauer eine private Krankenversicherung vorlegen, die den Kriterien der Migrationsbehörde entspricht.
Mindestdeckung
- Stationäre Behandlung in Vertragseinrichtungen: unbegrenzt
- Ambulante Behandlung: 2.000 - 5.000 TL pro Jahr (je nach Versicherer)
- Ambulante Behandlung in Vertragskrankenhäusern: bis 15.000 TL zu 80%
- Stationäre Behandlung in Vertragskrankenhäusern: bis 250.000 TL zu 100%
Laufzeit und Alter
- Die Police wird mindestens für 1 Jahr ausgestellt, auf Wunsch auch für 2 Jahre.
- Die Altersgrenze liegt in der Regel bei 70; ab 65 ist die Versicherung nicht verpflichtend, jedoch optional möglich.
- Nach dem Gesetz vom 11. April 2014 wird der Antrag ohne Police nicht angenommen.
Fünf häufige Fragen in Antalya
- Wo wird die Policenummer eingegeben? Im Terminsystem e-İkamet gibt es ein Feld für Policen- und Verlängerungsnummer.
- Reicht eine Police für die Familie? Nein, jeder Antragsteller braucht eine eigene Police.
- Welche Versicherer eignen sich? Allianz, HDI, Sompo, Ray, Quick und weitere, mit denen unsere Agentur offiziell zusammenarbeitet, erfüllen die Vorgaben.
- Sind Vorerkrankungen abgedeckt? Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht eingeschlossen; nicht mit der individuellen Krankenversicherung verwechseln.
- Bekomme ich die Police am selben Tag? Ja, sie wird taggleich ausgestellt und als PDF zugesandt.
Notiz unserer Agentur: Ausländischen Bewohnern in Konyaaltı und Muratpaşa empfehlen wir am häufigsten ein Zwei-Jahres-Paket plus individuelle Krankenversicherung, ausreichend für die Aufenthaltserlaubnis und Schutz bei chronischen Erkrankungen.
Mit einer kurzen Beratung haben Sie die Police rechtzeitig vor Ihrem Termin in der Hand.