Jeder Ausländer, der in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) beantragt, muss unabhängig von der Beantragungsdauer eine private Krankenversicherung vorlegen, die den Kriterien der Migrationsbehörde entspricht.

Mindestdeckung

  • Stationäre Behandlung in Vertragseinrichtungen: unbegrenzt
  • Ambulante Behandlung: 2.000 - 5.000 TL pro Jahr (je nach Versicherer)
  • Ambulante Behandlung in Vertragskrankenhäusern: bis 15.000 TL zu 80%
  • Stationäre Behandlung in Vertragskrankenhäusern: bis 250.000 TL zu 100%

Laufzeit und Alter

  • Die Police wird mindestens für 1 Jahr ausgestellt, auf Wunsch auch für 2 Jahre.
  • Die Altersgrenze liegt in der Regel bei 70; ab 65 ist die Versicherung nicht verpflichtend, jedoch optional möglich.
  • Nach dem Gesetz vom 11. April 2014 wird der Antrag ohne Police nicht angenommen.

Fünf häufige Fragen in Antalya

  1. Wo wird die Policenummer eingegeben? Im Terminsystem e-İkamet gibt es ein Feld für Policen- und Verlängerungsnummer.
  2. Reicht eine Police für die Familie? Nein, jeder Antragsteller braucht eine eigene Police.
  3. Welche Versicherer eignen sich? Allianz, HDI, Sompo, Ray, Quick und weitere, mit denen unsere Agentur offiziell zusammenarbeitet, erfüllen die Vorgaben.
  4. Sind Vorerkrankungen abgedeckt? Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht eingeschlossen; nicht mit der individuellen Krankenversicherung verwechseln.
  5. Bekomme ich die Police am selben Tag? Ja, sie wird taggleich ausgestellt und als PDF zugesandt.

Notiz unserer Agentur: Ausländischen Bewohnern in Konyaaltı und Muratpaşa empfehlen wir am häufigsten ein Zwei-Jahres-Paket plus individuelle Krankenversicherung, ausreichend für die Aufenthaltserlaubnis und Schutz bei chronischen Erkrankungen.

Mit einer kurzen Beratung haben Sie die Police rechtzeitig vor Ihrem Termin in der Hand.